Indikation („geeignete Myome“)
Für eine Embolisation geeignet sind Myome,
- die Beschwerden verursachen,
- bei Frauen mit nicht (mehr) bestehendem eigenem Kinderwunsch und
- mit einer Obergrenze, was die Größe des einzelnen Myoms betrifft von etwa 12-15cm
- sowie was die Gesamtgröße der Gebärmutter betrifft von „unter Nabelhöhe“ (d. h. die durch Myome vergrößerte Gebärmutter sollte die Höhe des Bauchnabels noch nicht erreichen oder gar schon überschreiten)
Kontraindikationen („nicht-geeignete Myome“)
Für eine Embolisation nicht geeignet sind Myome,
- die keine Beschwerden verursachen
- schon zu groß sind (siehe „Indikation“)
- nahezu vollständig in der Gebärmutterhöhle liegen (intracavitäre Myome bzw. submukös-gestielte Myome vom sogenannten ESGE-Typ 0 oder I)
Da innerhalb der wissenschaftlichen Diskussion nach wie vor leider keine Einigkeit darüber besteht, ob eine Myom-Embolisation eventuell ein Risiko für eine nachfolgende Schwangerschaft darstellt bzw. die diesbezüglichen Aussagen z. T. widersprüchlich sind, sollte eine Myom-Embolisation bei Frauen mit noch bestehendem „eigenen Kinderwunsch“ nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.